Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

HL-Handelsgesellschaft mbH, 67105 Schifferstadt, Bahnhofstr. 10

 

I. Allgemeines/Geltungsbereich

1. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der HL-Handelsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 10, 67105 Schifferstadt, im weiteren Text dieser Bedingungen als HL bezeichnet, und allen Kunden.

Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen für den entsprechenden Vertrag bzw. für die 

gesamte Geschäftsverbindung, auch für alle zukünftigen Geschäfte als für verbindlich an, bei denen HL als Verkäufer auftritt, ohne dass es eines weiteren Hinweises auf die Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf. Jede abweichende Vereinbarung oder Zusicherung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die HL.

 

II. Angebote und Lieferung

1.  Angebote der HL sind freibleibend und als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages durch die HL zustande.

2.  Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf die Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Kunden beim Auslieferungslager der HL, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Kunden über.

Die Versandart wird durch die HL festgelegt. Alle Warensendungen werden an die Firmenanschrift des Kunden geliefert.

3. Bestellte Waren werden so schnell als möglich ausgeliefert. Liefertermine werden ungefähr angegeben und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; ein bestimmter Fixliefertermin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für die Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.

4. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z. B. urheberrechtliche Lieferverbote, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug der Zulieferer, Transportschwierigkeiten) einschließlich aller Fälle höherer Gewalt berechtigen HL ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

 

5. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so ist die HL berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines unter Umständen entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

 

III. Preise und Zahlung

1. Die gelieferten Waren werden gemäß der jeweils am Auslieferungstag gültigen Preisliste der HL und den im Einzelfall schriftlich vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die HL beliefert Kunden grundsätzlich per Nachnahme. Es sei denn, dass im Einzelfall andere Zahlungsmodalitäten gewährt werden. Sofern ein Kreditrahmen gewährt wird und keine anders lautende Vereinbarung der HL schriftlich bestätigt wird, haben Zahlungen ausschließlich an die HL zu erfolgen und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlungen gelten mit Zahlungseingang bei der HL als getätigt.

3. Sobald der Kunde in Zahlungsverzug kommt oder gegen die aus dem Eigentumsvorbehalt hervorgehenden Verpflichtungen verstößt, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, werden alle Forderungen der HL gegen den Kunden sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist es untersagt, Ware, die unter dem Eigentumsvorbehalt der HL steht, zu verkaufen.

Werden Wechsel, Schecks oder Lastschriften für bereits gelieferte Ware nicht termingerecht eingelöst oder werden Abbuchungsermächtigungen für bereits durch Warenlieferungen entstandene Forderungen widerrufen, so werden sämtliche anderen Forderungen der HL gegen den Kunden - auch wenn dafür ursprünglich andere Zahlungstermine vereinbart waren - sofort fällig. Werden die fälligen und/oder fällig gewordenen Forderungen nicht sofort bezahlt, ist die HL berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt noch unterliegenden Waren auf Kosten des Kunden sicherzustellen und/oder zu kennzeichnen und/oder zurückzunehmen, sowie die Forderungsabtretungen den Schuldnern gegenüber offen zu legen und die Forderungen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, der HL alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Beauftragten der HL das Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Kunden zu gestatten und die noch im Eigentum der HL befindliche Ware an den Beauftragten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die HL ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach vorheriger Fristsetzung freihändig zu verkaufen.

 

IV. Liefer- und Versandkosten

Versandkosten

Versandkosten innerhalb Deutschland:
DPD Paket 5,00 € (bis 31,5 kg)

bei Bestellungen unter 100 € beträgt das Porto aufgrund eines Mindermengenzuschlags +5 €

Versandweg

Die Lieferung erfolgt per DPD. Bei sehr großen Liefermengen kann auch mit Palette per Spedition versendet werden, dann sind die Versandkosten zu erfragen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung Eigentum der HL (Vorbehaltsware).

2. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass der Kunde hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware  an die HL abtritt. Die HL nimmt die Abtretung an. Einer besonderen Abtretungsanzeige bedarf es nicht. Auf Verlangen der HL wird der Kunde die Abnehmer der Vorbehaltsware benennen.

Falls die Vorbehaltsware oder die HL zur Sicherheit abgetretenen Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, wird der Kunde den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offen legen und der HL unverzüglich durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmungsprotokolls benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention der HL trägt der Kunde. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlustes, Diebstahls, Beschädigung oder gleichartiger Vorfälle an der Vorbehaltsware erwirbt, tritt er an die HL ab. Die HL nimmt diese Abtretung an.

 

VI. Gewährleistung und Schadenersatz

1.  Die HL leistet für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

2.  Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Besteht nur eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, entfällt das Rücktrittsrecht beim Kunden.

 

3.  Der Kunde muss der HL offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Übergabe der Ware schriftlich anzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, ist die Geltendmachung für den Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Den Kunden trifft die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt des Vertrages, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu.

5.  Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

VII. Jugendschutz

1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Artikel unseres Verkaufssortimentes im In- und Ausland gesetzlichen und/oder behördlichen Vertriebsbeschränkungen unterliegen, insbesondere Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden dürfen. Für die Beachtung und Einhaltung der jeweiligen Jugendschutzbestimmungen, gesetzlichen Regelungen und Vertriebsbeschränkungen ist allein der Kunde verantwortlich.

 

VIII. Verschiedenes

1. Erfüllungsort ist Schifferstadt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Speyer/Rh vereinbart, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Nach Wahl der HL kann die HL den Kunden auch am Geschäftssitz des Kunden verklagen.

2.  Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand:  31.12.2015

 

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HL-Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) - Schifferstadt - Großhändler, Importeur, Dienstleister, Exporteur Händlerbund - Europas größter Onlinehandelsverband



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